Papendamm
Die abflusslose Senke des Seelschen Bruches besitzt in nordwestlicher
Ecke am Reiherhals einen Graben, der das angestaute Wasser durch eine tiefe Schlucht
hin zur Aller abführt. Zu Zeiten des großen Sees ermöglichte ein
aufgeschütteter Damm, der Papendamm, die Überquerung der Schlucht. Immer wenn Selsches
Pape (Prediger) seine im Nordwesten liegenden Gemeinden aufsuchte, konnte er dies
trockenen Fußes tun.So kam der Damm zu seinem Namen.
Selschens Kirche lag seit ihrer Gründung im Geltungsbereich
des Bistums zu Halberstadt. Als Bischof Rudolf von Halberstadt dem Erzpriester
der Kirche zu Selschen 1136 das Archidiakonat (Lokaler Verwaltungsbereich) übertrug,
unterstand sie dem dortigen Paulusstift. Der Pape war verpflichtet, seine ihm
anvertrauten Gemeinden zu kontrollieren, weswegen die Aufschüttung des
Papendammes seine Reise erleichterte.
Zum Archidiakonat Selschen gehörten: Selschen, Siegersleben, Eilsleben, Ummendorf,
Wefensleben, Allendorf, Belsdorf, Kloster Marienborn, Morsleben,
Alleringersleben, Ostingersleben, Eimersleben und Klein Hakenstedt.
Diese umfangreiche Ansammlung von Orten bestätigt die
Bedeutung Selschens Kirche im Mittelalter, die spätestens 1486/87 mit dem
Verschwinden von Selschen ihr Ende fand. Nur bauliche Reste des massiven
Kirchenbaus von Selschen erinnern heute noch an vergangene Zeiten.
1710
In Unterlagen des LA SA befindet
sich eine Korrespondenz vom 16. Januar 1710, mit einer Anfrage an Oberamtmännin
Schwarz auf dem Klosterhof Hakenstedt. Sie wird darin um einen Vorschuss zur
Kostenfinanzierung für Ausbesserungen am Papendamm gebeten. Konkret wird eine anteilige
Übernahme der Kosten für „zwei Kähne des Hofes zu Hakenstedt auf dem Bruche von
5 Thalern, 6 ggl und 5 Pfennigen“ gebeten.
Mit Datum 19. Mai 1710 wird der
Erhalt dieser Summe von „Frau Oberamtmännin Schwarz“ quittiert.
1715
Für Instandsetzungen des Papendammes übernahmen die Erxleber
Häuser 1715 die Vorfinanzierung. Nach Beendigung der Arbeiten folgte eine
anteilige Kostensplittung auf alle Anlieger des Sees, entsprechend der Anzahl
ihrer Pachtkähne. Ausbesserungen am
Papendamm sind mehrfach aktenkundig, da vor allem Pferdegespanne das Bauwerk schädigten.
Eine Originalaufzeichnung definiert dazu folgende Beteiligte
und Anzahl der Kähne:
6 Kähne - Königl. Preuß. Amt Ummendorf
3 Kähne - Cammerherr von Alvensleben
2 Kähne - H. Hauptmann von Alvensleben
1 Kahn - H. von Alvensleben zu Eimersleben
2 Kähne - Frau Oberamtmännin zu Hakenstedt
Gleichlautend zur Anzahl der Kähne gestaltete sich die
Aufteilung der fischbaren Seefläche, die mit ca. 100 Hufen (ca. 750 Hektar)
benannt ist. Die drei Anteile waren wie folgt verteilt: Haus Ummendorf ca. 42
%, Erxleben ca. 34 %, Klosterhof Hakenstedt ca. 26 %, wobei sich die Erxleber
untereinander einig sein mussten.
Dieser Schlüssel kam ebenso einige Jahre später bei der
Kostenaufteilung für die Trockenlegung des Seelschen Bruches zur Anwendung.
(Unter freier
Einbindung/Verwendung von Daten / aus dem Landesarchiv SA /sowie „Die
Namenlandschaft zwischen Aller und Sarre“)