===> PAPENDAMM

Papendamm
Die abflusslose Senke des Seelschen Bruches besitzt in nordwestlicher Ecke am Reiherhals einen Graben, der das angestaute Wasser durch eine tiefe Schlucht hin zur Aller abführt. Zu Zeiten des großen Sees ermöglichte ein aufgeschütteter Damm, der Papendamm, die Überquerung der Schlucht. Immer wenn Selsches Pape (Prediger) seine im Nordwesten liegenden Gemeinden aufsuchte, konnte er dies trockenen Fußes tun.So kam der Damm zu seinem Namen.

Selschens Kirche lag seit ihrer Gründung im Geltungsbereich des Bistums zu Halberstadt. Als Bischof Rudolf von Halberstadt dem Erzpriester der Kirche zu Selschen 1136 das Archidiakonat (Lokaler Verwaltungsbereich) übertrug, unterstand sie dem dortigen Paulusstift. Der Pape war verpflichtet, seine ihm anvertrauten Gemeinden zu kontrollieren, weswegen die Aufschüttung des Papendammes seine Reise erleichterte.

Zum Archidiakonat Selschen gehörten:  Selschen, Siegersleben, Eilsleben, Ummendorf, Wefensleben, Allendorf, Belsdorf, Kloster Marienborn, Morsleben, Alleringersleben, Ostingersleben, Eimersleben und Klein Hakenstedt.

Diese umfangreiche Ansammlung von Orten bestätigt die Bedeutung Selschens Kirche im Mittelalter, die spätestens 1486/87 mit dem Verschwinden von Selschen ihr Ende fand. Nur bauliche Reste des massiven Kirchenbaus von Selschen erinnern heute noch an vergangene Zeiten.   

1710
In Unterlagen des LA SA befindet sich eine Korrespondenz vom 16. Januar 1710, mit einer Anfrage an Oberamtmännin Schwarz auf dem Klosterhof Hakenstedt. Sie wird darin um einen Vorschuss zur Kostenfinanzierung für Ausbesserungen am Papendamm gebeten. Konkret wird eine anteilige Übernahme der Kosten für „zwei Kähne des Hofes zu Hakenstedt auf dem Bruche von 5 Thalern, 6 ggl und 5 Pfennigen“ gebeten.
Mit Datum 19. Mai 1710 wird der Erhalt dieser Summe von „Frau Oberamtmännin Schwarz“ quittiert.

1715
Für Instandsetzungen des Papendammes übernahmen die Erxleber Häuser 1715 die Vorfinanzierung. Nach Beendigung der Arbeiten folgte eine anteilige Kostensplittung auf alle Anlieger des Sees, entsprechend der Anzahl ihrer Pachtkähne.  Ausbesserungen am Papendamm sind mehrfach aktenkundig, da vor allem Pferdegespanne das Bauwerk schädigten.

Eine Originalaufzeichnung definiert dazu folgende Beteiligte und Anzahl der Kähne:

6 Kähne - Königl. Preuß. Amt Ummendorf
3 Kähne - Cammerherr von Alvensleben
2 Kähne - H. Hauptmann von Alvensleben
1 Kahn - H. von Alvensleben zu Eimersleben
2 Kähne - Frau Oberamtmännin zu Hakenstedt

Gleichlautend zur Anzahl der Kähne gestaltete sich die Aufteilung der fischbaren Seefläche, die mit ca. 100 Hufen (ca. 750 Hektar) benannt ist. Die drei Anteile waren wie folgt verteilt: Haus Ummendorf ca. 42 %, Erxleben ca. 34 %, Klosterhof Hakenstedt ca. 26 %, wobei sich die Erxleber untereinander einig sein mussten.
Dieser Schlüssel kam ebenso einige Jahre später bei der Kostenaufteilung für die Trockenlegung des Seelschen Bruches zur Anwendung. 
 
(Unter freier Einbindung/Verwendung von Daten / aus dem Landesarchiv SA /sowie „Die Namenlandschaft zwischen Aller und Sarre“)